Fachanwältin Julia Maris für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin Julia Maris für Gewerblichen Rechtsschutz 

Schutzrecht- Markenanmeldung, Designschutz, Moderecht, Logo und Patentanmeldung

Marken, Markenanmeldung, Markenrecht

Möchten Sie ein Produkt auf den Markt bringen, eine neue Dienstleistung auf dem Markt anbieten und Ihren Namen, Ihr Zeichen, Ihr Logo oder Ihr Produkt als Marke, Design oder Patent anmelden? Wir beraten Sie hierzu gern.

Markenanmeldung, Design, Logo oder Ihren Namen schützen übernehmen wir gerne

Als Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz schützen wir Ihren Namen, Ihr Logo, Ihr Design, Ihre Erfindung und Ihre Unternehmensbezeichnung schnell & effektiv als Marke, in Deutschland, Europa oder weltweit. Die wirtschaftliche Bedeutung von Schutzrechten, insbesondere Markenanmeldungen nimmt ständig zu. Kleine und mittelständische Unternehmen können sich durch Markenanmeldungen ihren erarbeiteten Vorsprung im Wettbewerb sichern. Schutzrechte, insbesondere Markenanmeldungen schaffen Vertrauen gegenüber Verbrauchern, Geschäftspartnern und Investoren.

 

 

§ 3 des Markengesetzes besagt:

 

"Als Marke schutzfähige Zeichen

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

(2) Dem Markenschutz nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen,

1.    die durch die Art der Ware selbst bedingt sind,
2.    die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind oder
3.    die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen."

 
Die Anwaltskanzlei berät Sie, welche Markenanmeldung für Sie in Frage kommt. Es wird unterschieden zwischen Wortmarken, Bildmarken, Wort- und Bilmarken , 3-D-Marken, Hörmarken.

  • Wortmarkenanmeldung: Die Wortmarke besteht ausschließlich aus Buchstaben, Wörtern oder Wortkombinationen in normaler Schriftart ohne spezifische grafische Elemente, die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen.
  • Bildmarke: Die reine Bildmarke besteht aus Bildelementen oder Abbildungen, ohne Wortbestandteile zu enthalten.
  • Wort-/Bildmarkenanmeldung: Die Wort-/Bildmarke hingegen besteht aus einer Kombination aus Wort- und Bildelementen oder aus Wörtern, die grafisch so gestaltet sind, dass sie nicht mit der üblichen Druckschrift darstellbar sind.
  • Dreidimensionale Markenanmeldung: Hierbei handelt es sich um gegenständliche Marken, die eine dreidimensionale Gestaltung aufweisen.
  • Hörmarkenanmeldung: Zu den Hörmarken zählen Töne, Tonfolgen, Melodien, Klänge und Geräusche.
  • Seit dem 01.10.2017 gibt es auf EU-Ebene die Zertifizierungs- bzw. Gewährleistungsmarke. Im Januar 2019 ist das Markenmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist die Gewährleistungsmarke auch national beim DPMA möglich. 
  • Ebenfalls fällt seit dem 01.10.2017 das Erfordernis der "Darstellberkeit" weg. Damit können zukünftig Geräusche, Formen, Bewegungen einfacher als Marke angemeldet werden.

Markenanmeldung deutschlandweit, europaweit oder Internationale Markeneintragung

Die Rechtsanwaltskanzlei MARIS in Oberhausen prüft für Sie, ob Ihre Marke schutzfähig ist. Eine Marke ist z.B. nicht schutzfähig, wenn der Markenanmeldung bereits absolute Eintragungshindernisse entgegenstehen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn es der Marke an Unterscheidungskraft fehlt, wenn sie lediglich unmittelbar beschreibend für die Ware oder Dienstleistung ist, wenn eine offensichtliche Irreführungsgefahr besteht oder die Marke gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt. Die Rechtsanwaltskanzlei MARIS berät Sie gern über die geographische Erstreckung Ihres Schutzes. Eine Markenanmeldung kann deutschlandweit, europaweit, international erfolgen. Wir beraten Sie gern zu den Themen Wortmarken- und Firmennamen, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche.
Sie wünschen eine anwaltliche Auswertung und Bewertung der Rechercheergebnisse?

 

Sprechen Sie uns an.


Marken werden für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen, die in insgesamt 45 Klassen eingeteilt sind. Hiernach bestimmt sich der Schutzumfang Ihrer Marke.
 
Im Falle einer Beauftragung führt die Rechtsanwaltskanzlei MARIS die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und der WIPO (World Intellectual Property Organisation) für Sie.

Das Deutsche Patent- und Markenamt berücksichtigt keine älteren Rechte. So kommt es häufig dazu, dass mehrere identische oder ähnliche Marken für verschiedene Inhaber eingetragen werden. Mit einer Markenüberwachung werden Neueintragungen und Neuanmeldungen von Marken regelmäßig überwacht. Eine professionelle Markenüberwachung gibt Aufschluss darüber, ob die Rechte gewahrt oder verletzt werden.
Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

 

Tätigkeitsfeld im Markenrecht im Überblick:

  • Markenanmeldung - deutsche Marke, Unionsmarke (Europa), internationale Marke
  • Markenüberwachung nach Anmeldung Ihrer Marke
  • Markenwiderspruchsverfahren, Markenlöschungsverfahren
  • Titelschutz
  • markenrechtliche Abmahnung, Beratung und Verteidigung bei Abmahnung
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr von Markenansprüchen
  • Markenverletzungen durch Domainnamen oder Inhalte von Webseiten
  • Markenverletzungen durch Ausnutzung der technischen Besonderheiten des Internets
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz und Vernichtungsansprüchen bei Markenpiraterie
  • Erwirkung von einstweiligen Verfügungen gegenüber Rechtsverletzern
  • Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Inkasso, Vollstreckung und Zwangsvollstreckung aus Urteilen in Markenverletzungsverfahren
  • Markenverkauf, Markenlizenzierung, Markenverträge

 

Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei MARIS - Ihr Partner in Sachen Markenanmeldung

Moderecht, Designschutz, Geschmacksmusteranmeldung

 

  • Eintragung von nationalen Designs, europäischen und internationalen Geschmacksmustern
  • Prüfung Schutzfähigkeit des Geschmacksmsuters
  • Korrespondenz
  • Mandantenbetreuung
  • Schutzrechtsüberwachung

Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produktes spielt das moderne Design eine entscheidende Rolle. Designleistungen werden nicht nur mit dem Geschmacksmusterrecht geschützt, sondern auch as dem Bereich des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts. Geschmacksmuster schützen die Formgebung und Farbgebung von Produkten. Das Geschmacksmuster ist das passende gewerbliche Schutzrecht für Ihr Design.

 

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei einer Anmeldung nicht, ob die Neuheit und Eigenart Ihres Designs gegeben ist. Empfehlenswert ist daher vor einer Anmeldung eine Recherche des bestehenden Formenschatzes.

 

Geschützt werden kann als Geschmacksmuster die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses geschützt werden.

 

Tätigkeitsfeld im Geschmacksmusterrecht:

 

  • Geschmacksmusteranmeldung
  • Geschmacksmusterrecherche
  • Geschmacksmusterlöschung
  • Geschmacksmusterlizenzierung
  • Beratung und Durchführung von einstweiligen Verfügungen bei Nahahmung bzw. Produktpiraterie
  • Beratung und Verteidigung von geschmacksmusterrechtlichen Verfahren
  • Beratung, Durchführung und Verteidigung in Unterlassungsklagen
  • Designschutz
  • Moderecht
  • das nicht eingetragene Geschmacksmuster
  • wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
  • Nachahmungsfreiheit Nachahmungsschutz

 

Sie möchten ein Design national oder ein Geschmacksmuster eu-weit oder international schützen lassen? Die Fachanwaltskanzlei MARIS berät Sie gern. Sprechen Sie mich an. Tel: 0208/69676201

 

 

Anmeldung eines Gebrauchsmusters und Schutz Ihrer Geschäftsidee

 

Das Gebrauchsmuster ist eine schnelle und einfachere Alternative zum Patent für den Schutz Ihrer Geschäftsidee. Das Gebrauchsmuster ist ein echtes Erfindungsrecht, welches als das "kleine Patent" oder der "kleine Bruder" vom Patent genannt wird. Bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters findet lediglich eine formale Prüfung statt, so dass es einfach, schnell und kostengünstig erworben werden kann. Möchten Sie Ihre Geschäftsidee gebrauchsmusterrechtlich schützen lassen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ein Gebrauchsmuster gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Recht. Der Inhaber allein ist berechtigt, die Erfingung zu benutzen. Jedem anderen kann die Verwertung untersagt oder im Rahmen eines Lizenzvertrages auch erlaubt werden. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihres Schaffens rund um die Thematik des Schutzes Ihrer Erfindung.

Über die Gebrauchsmusteranmeldung hinaus, beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich zu den Themen:

  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Erfindung
  • Übernahme der anwaltlichen Vertretung in gebrauchsmusterrechtlichen Verfahren
  • gezielte Reaktionen auf Schutzrechtspiraterien
  • Schutzrechtsverwertung - wettbewerbsgerechte Verwendung in Marketingmaßnahmen
  • Lizenzverträge
  • einstweilige Verfügung
  • Vertretung und Abwehr von Verletzungsklagen
  • Löschungsanträge
  • Durchsetzung eines Gebrauchsmusters

Haben Sie Fragen zum Gebrauchsmusterschutz? Wir beraten Sie gern. Tel: 0208/69676201

 

Patentanmeldung, Patentrechtsverletzung und alles zum Thema Patentrecht

Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihr Patentrecht durchgesetzt wird. Als Patent geschützt werden unter anderem Vorrichtungen, Erzeugnisse, Arbeits- und Herstellungsverfahren, kosmetische Zusammensetzungen, chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, biologische Substanzen, neuartige Verwendungen bereits bekannter Stoffe sowie auch Dinge des täglichen Lebens und vieles andere mehr.

Über die Patentanmeldung hinaus, beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich zu den nachfolgenden Themen:

  • Löschungsverfahren
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Patentverletzungsverfahren
  • Lizenzverhandlungen, Patent-Lizenzprojekte
  • Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Beratung und Verteidigung bei Abmahnung
  • Verteidigung gegen unberechtigte Schutzrechtsangriffe
  • Einspruchsverfahren
  • Nichtigkeitsverfahren
  • Patentrecherche
  • Patentlöschung
  • Know-How-Lizenzen
  • Durchsetzung und Abwehr von Patentansprüchen - einstweilige Verfügung, Besichtigungsanspruch, Grenzbeschlagnahme
  • Kostenrecht im Gewerblichen Rechtsschutz
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz
  • Patentnichtigkeitsverfahren

 

Haben Sie Fragen zum Patentrecht? 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 208/ 69 67 62 01, per Email oder direkt per Kontaktformular.

Fachanwältin Julia Maris ist bundesweit tätig. Den Kanzleisitz hat die Fachanwaltkanzlei für IP-Recht im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Neben Düsseldorf selbst gehören zu dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf u.a. die folgenden Städte und Gemeinden: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim a.d.R., Oberhausen und Kleve. Meine Mandanten kommen auch aus München, Köln, Dortmund, Bremen, Gelsenkirchen, Hannover, Bochum, Bonn, Karlsruhe, Augsburg, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Lübeck, Kassel, Leverkusen, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Recklinghausen, Koblenz, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Hamm, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Mannheim, Münster, Bielefeld, Nürnberg, Leipzig, Essen, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg.

Rechtsanwaltskanzlei MARIS

 

Julia Maris

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Marktstr. 110
46045 Oberhausen

 

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