Bei
dringenden Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung. Die Fachanwaltskanzlei Maris für Gewerblicher Rechtsschutz
bietet hilfreiche Services rund um Rechtsberatungen im Bereich des IP-Rechts. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie die
Rechtsanwaltskanzlei MARIS in Oberhausen.
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche, eine urheberrechtliche, eine markenrechtliche, eine
designrechtliche, eine patentrechtliche, eine gebrauchsmusterrechtliche oder eine fehlender Rechtstexte Abmahnung erhalten?
In nahezu allen Fällen sind die Abmahnschreiben mit sehr kurzen Fristen versehen, innerhalb derer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll. Problematisch ist, dass die beigefügte
Unterlassungserklärungen für den Abgemahnten nachteilhafte Folgen enthalten. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sollten daher nicht ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so zögern Sie nicht und kontaktieren die Rechtsanwaltskanzlei MARIS Kanzlei Gewerblicher Rechtsschutz für eine erste
schnelle Einschätzung.
Beim Datentausch auf einer Filesharing-Plattform wie z.B. Emule, edonkey oder BitTorrent ertappt? Oder gar ganz zu Unrecht eine urheberrechtliche Abmahnung
erhalten?
Die Welle der Filesharing Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer geht weiter und hat kein Ende in Sicht. Daran hat das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken nichts geändert. In inhaltlich nahezu identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgworfen, MP3s, Computerspiele, Filme, Serien, Musikdateien, Musiktitel über
Filesharing-/P2P-Software Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Haben Sie eine solche urheberrechtliche Filesharing Abmahnung erhalten?
Die Abmahnschreiben sind meist mit sehr kurzen Fristen versehen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz
sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Problematisch ist dabei, dass die meist beigefügte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten nachteilhafte Folgen enthalten. Die vorgefertigten
Unterlassungserklärungen sollten daher niemals ohne anwaltliche Prüfung abgegeben werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so zögern Sie nicht und kontaktieren uns für eine erste schnelle Einschätzung.
Gegen folgende Filesharing - Abmahnungen hat die Kanzlei MARIS ihre Mandanten bereits unterstützt:
- AEGIS Multimedia Protection GmbH vertreten durch die Kanzlei Law-Service Dormagen, Rechtsanwalt Eugen Reznitskiy
- Astragon Software GmbH vertreten durch NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen
- Akson Studio sp.zo.o vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
- Bastei Lübbe AG vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
- BB Video GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter & Beller
- Chmiel Consulting vertreten durch Jur-Law, Rechtsanwalt Sebastian Wulf
- Constantin Film Verleih GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
- DBM Videovertrieb GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter & Beller
- DigiRights Administration GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin
- Elegant Angel Productions vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Elite Film AG vertreten durch Rechtsanwälte Schutt, Waettke
- Embassy of Music GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
- EMI Music Germany GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Rasch
- Eronite Media Ltd. vertreten durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
- GSDR GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
- INO Handels & Vertriebs GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter & Beller
- I-ON New Media GmbH vertreten durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
- Kindervater, Büller vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwalstgesellschaft mbH
- Klimpel, Balk, Ehrlich vertreten durch Rechtsanwälte Scharnberg Hahn Bergmann PartG
- Koch Media GmbH vertreten durch rka Rechtsanwälte
- Malibu Media LLC, vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Malvin Salgado/Social Eye Player vertreten durch Rechtsanwälte Lutz Schröder
- MG Premium Ltd., Zypern, vertreten durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- M.I.C.M. & Consulting Ltd. vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmer, Greuter & Beller
- Mec-Early Entertainment GmbH vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
- MFA+Fimlditribution e.K. vertreten durch Rechtsanwälte Baumgarten Brandt
- Musicstarter GmbH & Co. KG, vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
- rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, vertreten durch die RA'e NIMROD
- reFX Audio Software Inc., vertreten durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights RA GmbH
- RGF Productions Limited vertreten durch die Anwaltskanzlei Munderloh
- Schneider & de Teba Költerhoff GbR vertreten durch Redchtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Selfmade Records vertreten durch Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz
- Senator Film Verleih GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse & Partner
- Sony Music Entertainment Germany GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
- Spinnin Records BV vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
- Splendid Film GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse & Partner
- Steengard vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Styleheads Gesellschaft für Entertainment mnH vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
- Tiberius Film GmbH & Co. KG vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
- tonpool Medien GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker
- Track by Track Records UG vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
- Ultra Records, LLC verterten durch die Rechtsanwälte Konrmeier & Partner in Frankfurt am Main
- Universum Film GmbH, vertreten durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München
- Universal Music GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Rasch
- Uptunes GmbH vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Verlagsgruppe Random House GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
- Volker Sonntag vertreten durch Rechtsanwälte Faustmann & Mielke
- Warner Bros. Entertainment GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
- Warner Music Group Germany Holding GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Rasch
- Wolfgnag Embacher Filmproduktion vertreten durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
- WVG Medien GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse & Partner
- Zooland Music GmbH vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- und andere
Bitte beachten Sie, dass die Liste keine Wertung über den Gegner oder eine Auskunft darüber gibt, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt war oder nicht. Das Ergebnis der Beratung bzw. des
Verfahrens unterliegt selbstverständlich der anwaltichen Schweigepflicht.