Fachanwältin Julia Maris für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin Julia Maris für Gewerblichen Rechtsschutz 

Honorar

Das anwaltliche Honorar wird immer vor der Auftragserteilung besprochen. 

Eine für Sie und für uns faire Gebührenregelung vor der Auftragserteilung schafft Transparenz und ist ein wichtiger Baustein einer guten Zusammenarbeit.  Wir treffen mit Ihnen abhängig vom Schwierigkeitsgrad und Aufwand eine Vergütungsvereinbarung, so dass unsere Abrechung von Anfang an transparent für Sie ist.
 

Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:

Zeithonorar

Die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt unter detaillierter Darstellung der für Sie erbrachten Leistungen, so dass Sie in der Lage sind, unsere Tätigkeiten für Sie im Einzelnen nachzuvollziehen.  

Pauschalhonorar

Bei der Durchführung eines klar abgegrenzten Projekts (z.B. im Rahmen einer Markenanmeldung, Designanmeldung, Gebrauchsmusteranmeldung, u.a.) bietet sich die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Sprechen Sie uns an!

Honorar nach Gegenstandswert Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bei einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt unsere Abrechnung nach dem Gegenstandswert. In gerichtlichen Angelegenheiten darf die Vergütung nach Zeithonorar oder durch eine Pauschale die gesetzliche Vergütung nach dem RVG nicht unterschreiten. Eine Tätigkeit unterhalb dieses Betrages hat der Gesetzgeber in gerichtlichen Angelegenheiten untersagt, um die Qualität der Rechtsbesorgung sicherzustellen.

Auslagen und Umsatzsteuer

Neben den Honoraren entstehen Auslagen, insbesondere Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (RVG VV Teil 7).

 

Haben Sie Fragen zum anwaltlichen Honorar? Zögern Sie nicht, wir beantworten Ihre Fragen gern. 

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Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 208/ 69 67 62 01 oder direkt per Kontaktformular.

Rechtsanwaltskanzlei MARIS

 

Julia Maris

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Marktstr. 110
46045 Oberhausen

 

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