Das anwaltliche Honorar wird immer vor der Auftragserteilung besprochen.
Eine für Sie und für uns faire Gebührenregelung vor der Auftragserteilung schafft Transparenz und ist ein wichtiger Baustein einer guten Zusammenarbeit. Wir treffen mit Ihnen abhängig vom
Schwierigkeitsgrad und Aufwand eine Vergütungsvereinbarung, so dass unsere Abrechung von Anfang an transparent für Sie ist.
Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:
Die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt unter detaillierter Darstellung der für Sie erbrachten Leistungen, so dass Sie in der Lage sind, unsere Tätigkeiten für Sie im Einzelnen nachzuvollziehen.
Bei der Durchführung eines klar abgegrenzten Projekts (z.B. im Rahmen einer Markenanmeldung, Designanmeldung, Gebrauchsmusteranmeldung, u.a.) bietet sich die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Sprechen Sie uns an!
Bei einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt unsere Abrechnung nach dem Gegenstandswert. In gerichtlichen Angelegenheiten darf die Vergütung nach Zeithonorar oder durch eine Pauschale die gesetzliche Vergütung nach dem RVG nicht unterschreiten. Eine Tätigkeit unterhalb dieses Betrages hat der Gesetzgeber in gerichtlichen Angelegenheiten untersagt, um die Qualität der Rechtsbesorgung sicherzustellen.
Haben Sie Fragen zum anwaltlichen Honorar? Zögern Sie nicht, wir beantworten Ihre Fragen gern.
Hier gehts zum Kontaktformular
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 208/ 69 67 62 01 oder direkt per Kontaktformular.
|
|
|